Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit von Schülerinnen und Schülern
Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Schülerinnen und Schüler, die eine Würdigung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit wünschen, erhalten von der Schule den Erlass und einen Vordruck für die Würdigung. Dieser wird von der jeweiligen Organisation in eigener Verantwortung ausgefüllt und der Schule spätestens sechs Wochen vor der Aushändigung der Zeugnisse zugeleitet. ACHTUNG: Die entsprechende Seite ist nur durch Anklicken von "Ehrenamtliche Tätigkeit von Schülerinnen und Schüler - Würdigung" im linken Menü zugänglich!
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