Unsere Ordnung
Einige Auszüge aus der Ordnung für das Jugendrotkreuz Schleswig-Holstein.
Die Auszüge der Ordnung entstammen der Fassung vom 10.11.2000. Die vollständige Version zum Herunterladen findest Du hier.
Präambel
Im Jugendrotkreuz Schleswig-Holstein wirken Menschen ohne Unterschied der Nationalität, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung haupt- und ehrenamtlich an der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes im Landesverband Schleswig-Holstein mit.
Die Angehörigen des Jugendrotkreuzes bekennen sich zu den Menschenrechten, den Rechten der Kinder wie sie in den UN-Konventionen festgelegt sind, dem humanitären Völkerrecht, der freiheitlich demokratischen und sozialen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Das JRK setzt sich ein:
- für die Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität;
- für die Erfüllung der von den zuständigen Organen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung gefassten Resolutionen;
- für die Verbreitung von Kenntnissen des humanitären Völkerrechts, insbesondere der Genfer Abkommen mit ihren Zusatzprotokollen;
- für die satzungsgemäße Erfüllung der Rotkreuz- und Rothalbmondaufgaben
Das JRK ist mit anderen Rotkreuzgemeinschaften partnerschaftlich verbunden und arbeitet mit ihnen entsprechend ihrer fachspezifischen Ausrichtung eng zusammen.
Wesen und Ziele:
-
Das Jugendrotkreuz Schleswig-Holstein (JRK SH) ist der Zusammenschluss von jungen Menschen als Gemeinschaft innerhalb des Deutschen Roten Kreuzes im Landesverband Schleswig-Holstein (DRK SH).
Das JRK SH ist der anerkannte Kinder- und Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes im Landesverband Schleswig-Holstein. Bei der Verwirklichung seiner Zielvorstellungen bestimmt das JRK selbstverantwortlich seine Inhalte, Programme und Methoden. (§ 1, Abs. 1)
-
Das JRK SH arbeitet in einem humanitären Erziehungsfeld.
Hier üben und erleben Mädchen und Jungen, Frauen und Männer gleichberechtigt Gemeinschaftsfähigkeit, soziale und politische Mitverantwortung und die Fähigkeit zu kritischer Mitarbeit. Es bietet ihnen Raum und Hilfen zur Entfaltung der eigenen Persönlichkeit und zur sozialen Orientierung.
Durch freiwillige Übernahme bestimmter Aufgaben lernen die Kinder und Jugendlichen Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen. (§ 1, Abs. 4)
-
Herausragende Ziele der JRK-Arbeit sind
- soziales Engagement
- Einsatz für Gesundheit und Umwelt
- Handeln für Frieden und Völkerverständigung
- Politische Mitverantwortung.
Innerhalb seiner Zielvorstellungen arbeitet das JRK
- mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen
- mit Verbänden und Initiativen und
- mit anderen Trägern der Jugendhilfe zusammen
Bei der Verwirklichung dieser Ziele werden dem Einzelnen Orientierungshilfen in seiner sozialen Umwelt vermittelt. (§ 1, Abs. 5)
Mitgliedschaft:
- Mitglied im JRK kann jeder werden, der an der Verwirklichung der Zielvorstellungen mitarbeiten möchte, ohne Unterscheidung der Nationalität, der Rasse, des religiösen Bekenntnisses, der sozialen Stellung und der politischen Gesinnung. (§ 2, Abs. 1)
- Das Mitgliedsalter beträgt bis zu 27 Jahre. Die Mitglieder des Jugendrotkreuzes sind zugleich Angehörige des Deutschen Roten Kreuzes. Ihre Rechte und Pflichten im DRK bestimmen sich nach den Satzungen der jeweiligen Gliederungsebene. (§ 2, Abs. 2)
